Leasing • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
2019-6-25 · Lexikon Online ᐅLeasing: Anlagenmiete. Bes. Vertragsform der Vermietung und Verpachtung von Investitions- und Konsumgütern. Das Leasingobjekt wird entweder von einer speziellen Leasinggesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem Leasingnehmer übergeben (indirektes Leasing) oder direkt vom Produzenten verpachtet (direktes oder Herstellerleasing).